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Wald- und Flächenbrand

Feuerwehrleute auf einem abgebrannten Gelände
Jedes Jahr entsteht Brandgefahr in Wald- und Naturgebieten, wenn das Wetter warm ist und es lange nicht geregnet hat. Die brandanfälligsten Gebiete sind Heideflächen und Nadelwälder.

Ein Waldbrand kann eine natürliche Ursache haben (z.B. Blitzschlag während eines Gewitters) oder von Menschen verursacht werden (Brandstiftung, Unachtsamkeit beim Grillen, weggeworfene Zigarettenkippen, ...).

VORHER

  • Informationen über Brandgefahr und Farbcodes (grün, gelb, orange, rot) finden Sie unter https://www.natuurenbos.be/waarschuwingen oder auf der Website der Gemeinde oder des Naturschutzgebietes.
  • Halten Sie sich an die am Waldrand ausgehängten Vorschriften und Richtlinien.
  • Versperren Sie keine Forstwege mit Ihrem Auto.
  • Rauchen Sie nicht im Wald und machen Sie kein Feuer (z.B. Grill- oder Lagerfeuer).
  • Nehmen Sie immer ein Handy mit, wenn Sie in ein Wald- oder Naturgebiet gehen.

WÄHREND

Wohnen Sie in Waldnähe?

  • Rufen Sie sofort die 112 an, wenn Sie einen Brand bemerken oder wenn jemand in Gefahr ist.
  • Schließen Sie Fenster und Türen!
  • Verlassen Sie das Haus nicht auf eigene Initiative. Warten Sie die Anweisungen der Behörden ab.
  • Schalten Sie Strom und Gas ab, wenn Sie das Haus verlassen.
Befinden Sie sich im Wald?
  • Bringen Sie sich in Sicherheit. Folgen Sie den vorhandenen Wegen.
  • Rufen Sie so schnell wie möglich die 112 an oder verwenden Sie die App 112. Versuchen Sie, Ihren Standort so genau wie möglich durchzugeben. Am besten nennen Sie erkennbare Stellen (Wege, Tümpel, Aussichtstürme, Parkplätze usw.).
  • Haben Sie kein Handy bzw. keinen Empfang? Verlassen Sie den Wald so schnell wie möglich und sprechen Sie Menschen an, die Ihnen begegnen.

DANACH

  • Betreten Sie das Gebiet nicht ohne Erlaubnis der Hilfsdienste.

Was tun die Behörden?

Die Agentschap Natuur en Bos (Agentur für Natur und Forstwesen) und der Öffentliche Dienst der Wallonie Umwelt überwachen täglich das Risiko von Waldbränden. Bei erhöhter Gefahr ergreifen sie in Absprache mit der Feuerwehr die erforderlichen Maßnahmen, z.B. die Besetzung von Feuertürmen, das Verbot des Zugangs zu einem Gebiet usw.

Im Fall eines Wald- und Flächenbrands wenden lokale und provinziale Behörden ihren allgemeinen Noteinsatzplan oder einen besonderen Noteinsatzplan für Wald- und Flächenbrände an.