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Sommer-Plan: In vier Schritten zu einem normaleren Leben

Sommerplan: Schritt 1: ab. 9 Juni. 8/10 gefährdete Menschen geschützt. 500 Betten der Intensivstationen. Soziale Kontakte: 4 Personen im Raum (ohne Kinder). Home-Office: 1 Rückkehrmoment pro Woche. Horeca Innerräume: 8.00-22.00 Uhr, je 4 oder Familie/Tisch, 1,50m zwischen Gesellschaften. Horeca im Freien: 8.00-23.30 Uhr, je 4 oder Familie/Tisch, 1,50m zwischen Gesellschaften.
Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss einen umfangreichen "Sommer"-Plan festgelegt. Dieser Plan ermöglicht eine Rückkehr zu einem normaleren Leben in vier Schritten.

Wenn sich die Zahl der durch COVID-Patienten belegten Intensivbetten weiter auf den Schwellenwert von 500 Betten zubewegt und die Impfkampagne wie geplant verläuft, sind im "Sommer"-Plan vier wichtige Schritte vorgesehen.

Schritt 1 - Ab dem 9. Juni 2021

Wenn acht von zehn gefährdeten Personen (Personen ab 65 Jahren und alle Erwachsenen mit Vorerkrankungen) geschützt werden, bei einem indikativen Schwellenwert von 500 durch COVID-Patienten belegten Intensivbetten.

  • Jeder Haushalt kann vier Personen drinnen empfangen (Kinder nicht inbegriffen).
  • Homeoffice bleibt Pflicht, mit einem Rückkehrmoment pro Woche. Höchstens 20 % der Arbeitnehmer (bzw. höchstens 5 % in KMB mit weniger als 10 Arbeitnehmern) dürfen gleichzeitig anwesend sein. Ein Test wird dringend empfohlen.
  • Das Gaststättengewerbe öffnet wieder im Innenbereich zwischen 8 und 22 Uhr, mit bis zu 4 Personen pro Tisch oder einem Haushalt pro Tisch und mit einem Abstand von 1,5 m zwischen den Tischen.

Die Sperrstunde für die Außengastronomie wird von 22 auf 23.30 Uhr verlegt. Die Regeln in Bezug auf Tischgemeinschaften werden beibehalten: 4 Personen oder ein Haushalt pro Tisch, 1,5 m zwischen den Tischen.

  • Die Regeln für die Innen- und Außengastronomie werden sich in den Sommermona­ten weiterentwickeln. Der Konzertierungsausschuss wird diese Regeln festlegen.
  • Veranstaltungen (z.B. kulturelle Darbietungen, Shows oder Sportwettkämpfe) können stattfinden:
    • drinnen: bis zu 200 Personen oder 75 % der Raumkapazität, sitzendes Publikum, mit Maske und unter Einhaltung der Sicherheitsabstände,
    • draußen: bis zu 400 Personen, mit Maske und unter Einhaltung der Sicherheitsabstände.
  • Ausübung von Amateursport: bis zu 50 Personen drinnen und bis zu 100 Personen draußen (außer Kontaktsportarten).
  • Jugendaktivitäten und -lager und Vereinsleben: bis zu 50 Personen, ohne Übernachtung. Ein Test im Vorfeld wird dringend empfohlen.
  • Feiern und Empfänge: bis zu 50 Personen drinnen. Daneben gelten die für das Gaststättengewerbe festgelegten Regeln.
  • Ausübung eines Kultes, Hochzeiten und Bestattungen: bis zu 100 Personen drinnen und bis zu 200 Personen draußen. Bei einer Raumkapazität nach CIRM-Grundsätzen gelten die Regeln für Veranstaltungen.
  • Jahrmärkte und nichtgewerbliche Trödel- und Flohmärkte sind wieder erlaubt. Die Organisation folgt den für Märkte festgelegten Grundsätzen.
  • Fitnessräume dürfen wieder öffnen, unter Einhaltung der Lüftungsprotokolle und unter obligatorischer Verwendung eines Luftqualitätsmessgeräts an einer sichtbaren Stelle.
  • Öffentliche Saunen, Whirlpools, Dampfbäder und Dampfduschen dürfen wieder öffnen.
  • Kinos, Bowlingbahnen, Spielautomatenhallen, Casinos und Wettbüros dürfen unter Einhaltung der Lüftungsprotokolle wieder öffnen. Das Gleiche gilt für Indoor-Aktivitäten in Naturparks, Zoos, Innenspielplätzen, Indoor-Freizeiteinrichtungen, tropischen Schwimmbädern, Casinos, Wettbüros, Spielautomatenhallen, Solarien ohne Personal und Bowlinghallen.
  • Tür-zu-Tür-Verkäufe sind wieder erlaubt, ebenso die Tätigkeit von Sexarbeiter(inne)n.
  • Kundgebungen mit bis zu 100 Personen sind erlaubt, unter Einhaltung einer vorher vereinbarten Route.
  • Die Mindestregeln werden im Ministeriellen Erlass und in den entsprechenden sektoriellen Protokollen festgelegt.

Schritt 2 -  Ab dem 1. Juli 2021

Wenn sechs von zehn Erwachsenen ihre erste Impfdosis erhalten haben und ein positiver Trend bei den Krankenhausaufnahmen zu verzeichnen ist, bei einem indikativen Schwellenwert von 500 durch COVID-Patienten belegten Intensivbetten

  • Homeoffice ist nicht mehr Pflicht, wird aber weiterhin empfohlen , ebenso wie regelmäßiges Testen.
  • Ende der Beschränkungen beim Einkaufen.
  • Ausübung von Amateursport: ohne Einschränkung.
  • Veranstaltungen (z. B. kulturelle Darbietungen, Shows oder Sportwettkämpfe) können stattfinden:
    • drinnen: bis zu 2 000 Personen oder 80 % der Raumkapazität (CIRM), sitzendes Publikum, mit Maske und unter Einhaltung der Sicherheitsabstände,
    • draußen: bis zu 2 500 Personen, mit Maske und unter Einhaltung der Sicherheitsabstände.
       
  • Jugendaktivitäten und -lager und Vereinsleben: bis zu 100 Personen, mit Übernachtung. Ein Test im Vorfeld wird dringend empfohlen.
  • Ausübung eines Kultes, Hochzeiten und Bestattungen: bis zu 200 Personen drinnen oder 400 Personen draußen.
  • Feiern und Empfänge: bis zu 100 Personen drinnen. Daneben gelten die für das Gaststättengewerbe festgelegten Regeln.

Schritt 3 -  Ab dem 30. Juli 2021

Wenn sieben von zehn Erwachsenen ihre erste Impfdosis erhalten haben und ein positiver Trend bei den Krankenhausaufnahmen zu verzeichnen ist, bei einem indikativen Schwellenwert von 500 durch COVID-Patienten belegten Intensivbetten
 

  •  Veranstaltungen (z.B. kulturelle Darbietungen, Shows oder Sportwettkämpfe) können stattfinden:
    • drinnen: bis zu 3 000 Personen oder 100 % der Raumkapazität (CIRM), mit Maske und unter Einhaltung der Sicherheitsabstände,
    • draußen: bis zu 5 000 Personen. Ab dem 13. August sind Massenveranstaltungen im Freien erlaubt, Teilnehmer müssen jedoch einen Impfnachweis oder einen kürzlich durchgeführten negativen PCR-Test vorlegen.
  • Handelsmessen sind unter Beachtung der Regeln für andere Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen anbieten, zulässig.
  • Feiern und Empfänge: bis zu 250 Personen drinnen. Daneben gelten die für das Gaststättengewerbe festgelegten Regeln.
  • Jugendaktivitäten und -lager und Vereinsleben: bis zu 200 Personen, mit Übernachtung. Ein Test im Vorfeld wird dringend empfohlen.

Die Mindestregeln werden im Ministeriellen Erlass und den entsprechenden sektoriellen Protokollen festgelegt.

Schritt 4 -  Ab dem 1. September 2021

Wenn sieben von zehn Erwachsenen geimpft sind und ein positiver Trend bei den Krankenhausaufnahmen zu verzeichnen ist, bei einem indikativen Schwellenwert von 500 durch COVID-Patienten belegten Intensivbetten

  • Veranstaltungen (z.B. kulturelle Darbietungen, Shows oder Sportwettkämpfe) können stattfinden:
    • drinnen: noch festzulegen,
    • draußen: noch festzulegen. Massenveranstaltungen drinnen und draußen sind erlaubt, Teilnehmer müssen jedoch einen Impfnachweis oder einen kürzlich durchgeführten negativen PCR-Test vorlegen.
       
  • Jugendaktivitäten und -lager und Vereinsleben: ohne Einschränkung. Ein Test im Vorfeld wird dringend empfohlen.
  • Ausübung eines Kultes, Hochzeiten und Bestattungen: ohne Einschränkung.
  • Feiern und Empfänge drinnen: ohne Einschränkung. Daneben gelten die für das Gaststättengewerbe festgelegten Regeln.
  • Märkte, Jahrmärkte, nichtgewerbliche Trödel- und Flohmärkte und Straßenverkäufe: ohne Einschränkung.

Die Mindestregeln werden im Ministeriellen Erlass und den entsprechenden sektoriellen Protokollen festgelegt.

Bedeutung von Lüften und Impfen

Dieser weitreichende "Sommer"-Plan kann nur vollständig umgesetzt werden, wenn wir die Situation in unseren Krankenhäusern und insbesondere auf den Intensivstationen unter Kontrolle halten. Deshalb ist es entscheidend, die Grundregeln zu beachten und vor allem für eine gute Durchlüftung der Räume zu sorgen.

In Verbindung mit der Einhaltung der Sicherheitsabstände und dem Tragen von Masken ist die Durchlüftung von Räumen der Schlüssel zu unserer Gesundheit.

Lassen Sie die Fenster nach Möglichkeit offen: zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz. Eine einfache Maßnahme, die viele Leben retten kann.

Und schließlich: Lassen Sie sich impfen!

Je mehr Menschen geimpft sind, desto kleiner werden unsere Sorgen und desto größer wird unsere Freiheit.