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Der Konzertierungsausschuss beschließt einen Outdoor-Plan: zu mehr Menschen im Freien ab dem 8. März

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die Lage in Bezug auf das Coronavirus besprochen. Der Konzertierungsausschuss ist der Meinung, dass nach wie vor Vorsicht geboten ist und möchte in erster Linie dem Unterrichtswesen, der Jugend und den Aktivitäten im Freien Vorrang einräumen.

Aktivitäten im Freien bergen ein wesentlich geringeres virologisches Risiko. Durch die Möglichkeit, in etwas größeren Gruppen im Freien zu sein, können die Menschen die Bande stärken, die sie zusammenhalten - ein menschliches Grundbedürfnis, das durch die Pandemie untergraben wird. Dies ist vor allem für junge Menschen wichtig.

Zu mehr Personen im Freien

Ab dem 8. März können sich 10 Personen im Freien versammeln. Dennoch ist es weiterhin wichtig, die Regel des räumlichen Abstands von 1,5 m einzuhalten.

Bestattungen

Ab dem 8. März wird es auch möglich sein, sich mit maximal 50 Personen zu einer Bestattung oder einer Beerdigung zu versammeln, sofern 10 m² pro Person vorgesehen werden.

Priorität für die Jugend und das Unterrichtswesen

  • Ab dem 8. März werden organisierte Aktivitäten im Freien (Sport und andere) erlaubt seinfür Kinder (- 13 Jahre) zu max. 10 innen oder 25 im Freien; für Jugendliche (- 19 Jahre) zu max. 10 im Freien. Die Zuschaueranzahl beim Sporttraining ist auf eine Person pro Kind begrenzt.
  • Ab dem 15. März sind in der Primar- und Sekundarschule wieder außerschulische Aktivitäten von maximal einem Tag erlaubt.
  • Ab dem 15. März wird für gefährdete Gruppen im Förderschulwesen und im beruflichen Teilzeitunterricht wieder Präsenzunterricht zu 100% erlaubt sein.
  • Ab dem 15. März ist im Hochschulunterricht maximal 20% Präsenzunterricht erlaubt.

Darüber hinaus wird der ME Fotografen ab dem 8. März erlauben, Kunden zu empfangen (maximal 1 Kunde pro 10 m², die Kunden müssen unter demselben Dach wohnen). Private Saunen werden wieder öffnen dürfen für die gleichzeitige Nutzung durch Personen, die unter demselben Dach wohnen. Whirlpools, Dampfduschen und Dampfbäder werden dagegen nicht zugänglich sein.

Outdoor-Plan

Solange es die epidemiologische Situation zulässt und abhängig von der Belastung der Krankenhäuser und dem Fortschritt der Impfkampagne, wird ab April ein Outdoor-Plan in Kraft treten, der folgende Aktivitäten ermöglichen soll:

  • Organisierte Aktivitäten im Freien (Sportvereine oder andere, einschließlich Sporttraining): maximal 10 Personen. Die Zuschaueranzahl beim Sporttraining ist auf eine Person pro Teilnehmer unter 19 Jahren begrenzt.
  • Kultur, Veranstaltungen und Kulte: maximal 50 Personen, unter Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht
  • Vergnügungsparks
  • Primar- und Sekundarschulwesen: nach den Osterferien täglicher Präsenzunterricht

Der Konzertierungsausschuss hat außerdem beschlossen, während der Osterferien organisierte Aktivitäten mit Übernachtung für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren zuzulassen, sofern die Gruppe maximal 25 Personen ohne Betreuer umfasst. Das Lager kann nur stattfinden, wenn alle Teilnehmer vor Beginn und am Ende des Lagers getestet werden.

Massive Investitionen in Schnelltests

Sofern es die epidemiologische Situation zulässt und je nach Belastung der Krankenhäuser und Fortschritt der Impfkampagne und unter Verwendung von Schnelltests, können ab 1. Mai noch mehr Aktivitäten im Freien und innen geplant werden. Dazu gehören soziale Kontakte, Gaststättengewerbe außen und innen, Einkaufen und Wandergewerbe, Kultur und Veranstaltungen, Jugendanimationen, Kulte, Vereinigungsleben und Sport, häusliche Pflege und Kirmessen.

Schnelltests könnten hier eine Schlüsselrolle spielen. Dies erfordert die Entwicklung eines flexiblen rechtlichen Rahmens, damit Antigentests kurzfristig auf breiter Basis verfügbar sind.

Die Expertengruppe für die Covid-19-Managementstrategie (GEMS) wurde gebeten, einen detaillierteren Maßnahmenplan zu entwickeln, um sicherzustellen, dass die nächsten Schritte unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden. Besonderes Augenmerk wird auf Belüftung und die Rolle von CO²-Messgeräten bei der Wiederaufnahme von Innenaktivitäten gelegt.

Regeln für nicht unbedingt notwendige Reisen

Der Konzertierungsausschuss hat beschlossen, das Verbot von Reisen zu Freizeit- oder touristischen Zwecken aus und nach Belgien vorerst bis zum 18. April 2021 aufrechtzuerhalten; diese Maßnahme wird aber auf der nächsten Sitzung des Konzertierungsausschusses neu bewertet. Das Reiseverbot ist eine begründete und notwendige Maßnahme, um die Verbreitung des Virus zu verhindern.

Der Konzertierungsausschuss wird am 26. März die Situation der Coronavirus-Pandemie in unserem Land einer neuen Prüfung unterziehen.