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Der Konzertierungsausschuss beschließt strengere Maßnahmen und bestimmt einen COVID-19-Kommissar

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Die Föderalregierung und die Ministerpräsidenten der Gliedstaaten haben sich heute mit der epidemiologischen Lage in Sachen COVID-19 befasst. Der Konzertierungsausschuss hält die Lage für besonders ernst und hat demzufolge beschlossen, die Maßnahmen zu verschärfen. Darüber hinaus hat der Konzertierungsausschuss einen COVID-19-Kommissar bestimmt.

Verstärkung der Maßnahmen

Die derzeitige Entwicklung der Pandemie ist besonders besorgniserregend; die Zahl der Infektionen, Krankenhauseinweisungen und Todesfälle nimmt zu. Um eine allgemeine Ausgangssperre zu vermeiden, hat der Konzertierungsausschuss nach Kenntnisnahme einer Stellungnahme des CELEVAL beschlossen, eine Reihe von Maßnahmen zu verstärken.

  • Enge Kontakte: Beschränkung auf höchstens 3 enge Kontakte pro Monat. Unter "engen Kontakten" versteht man Kontakte bei weniger als 1,5 m Abstand und ohne Maske.
  • Private Zusammenkünfte zu Hause: höchstens 4 Personen bei Einhaltung des Sicherheitsabstands oder mit Maske, sofern diese Einhaltung unmöglich ist
  • Kneipen, Cafeterien und andere Orte, an denen Getränke serviert werden: höchstens 4 Personen pro Tisch, mit Ausnahme der Personen, die unter demselben Dach leben
  • Nicht organisierte Zusammenkünfte im Freien: höchstens 4 Personen, außer für Personen, die unter demselben Dach leben.
  • Sperrstunde für Kneipen: 23 Uhr
  • Weitere Anstrengungen zur Sensibilisierung und Einhaltung der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese überall angewandt werden.
  • Homeoffice wird dringend empfohlen, an mehreren Tagen pro Woche.

Diese Maßnahmen bilden die "nationale Grundlage". In Provinzen, in denen sich die Situation verschlechtert (auf der Grundlage des zukünftigen Barometers), muss der Gouverneur in Absprache mit dem Minister des Innern und dem COVID-19-Kommissar zusätzliche Maßnahmen vorschlagen. Diese Maßnahmen können für die gesamte Provinz oder einen Teil davon gelten.

Eine strikte Einhaltung dieser Maßnahmen ist absolut notwendig, um unser Gesundheitssystem zu schützen, die Schulen so weit wie möglich offen zu halten und ältere und gefährdete Menschen zu schützen. Wenn diese Maßnahmen nicht befolgt werden, werden noch strengere Maßnahmen erforderlich sein. Unser gesellschaftliches Leben wird weiter eingeschränkt und unsere Wirtschaft schwer beeinträchtigt werden. Die Einhaltung dieser Maßnahmen liegt in unser aller Verantwortung.

Diese Maßnahmen gelten für das gesamte Staatsgebiet von Freitag, dem 9. Oktober, bis einschließlich 9. November; anschließend werden sie neu bewertet.

Bestimmung eines COVID-19-Kommissars

Der Konzertierungsausschuss hat Herrn Pedro FACON zum COVID-19-Kommissar bestimmt. Er wird von Frau Carole SCHIRVEL, beigeordnete COVID-19-Kommissarin, unterstützt. Der Konzertierungsausschuss hat den COVID-Kommissar beauftragt, das Barometer so schnell wie möglich auszuarbeiten, insbesondere durch die Anpassung der sektoriellen Protokolle und die Eingliederung eines Kommunikationsplans.

Der COVID-Kommissar wird damit beauftragt, die Gesundheitspolitik der Föderalbehörden und der Gliedstaaten zu koordinieren. Sein Mandat erstreckt sich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten, verlängerbar um Zeiträume von jeweils sechs Monaten.

Der Kommissar wird von einem inter- und multidisziplinären wissenschaftlichen Ausschuss unterstützt, der durch ausländische Wissenschaftler ergänzt werden kann, und von einem Team von Projektleitern, die das Wissen über das Virus auf strukturierte Weise laufend aktualisieren und die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen überwachen.

Weiterentwicklung des COVID-19-Barometers

Der Konzertierungsausschuss hat die Arbeiten des CELEVAL in Bezug auf das Barometer zur Kenntnis genommen. Der COVID-Kommissar ist mit der Weiterentwicklung des Barometers beauftragt, insbesondere der Anpassung der sektoriellen Protokolle und deren Integration in das Barometer. So müssen in jeder Phase (Farbe) des Barometers die spezifischen Maßnahmen, die in den verschiedenen Sektoren gelten, klar ersichtlich sein.

Sobald das Barometer mit klaren Indikatoren und den für jeden Sektor und jede Zielgruppe passenden Maßnahmen vollständig entwickelt ist und die Belastbarkeit des Mechanismus getestet worden ist, kann es eingeführt werden.