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Konzertierungsausschuss: Viele Einschränkungen ab 1. September aufgehoben

Der Konzertierungsausschuss hat heute die epidemiologische Situation in unserem Land eingehend erörtert. Da die Ziele des “Sommerplans” erreicht wurden, kann eine Reihe von Einschränkungen wie geplant ab dem 1. September aufgehoben werden. Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Mindestschwelle von 70 % vollständiger Impfungen in allen Gemeinden des Landes zu erreichen, als Schritt zur vollständigen Impfung der gesamten Bevölkerung.

Der Konzertierungsausschuss stellt einen langsamen, aber anhaltenden Aufwärtstrend bei der Zahl der Infektionen fest. Das COVID-19-Kommissariat bestätigt jedoch, dass die Situation, insbesondere in den Krankenhäusern, beherrschbar ist und bleibt. Dies ist das Ergebnis der erfolgreichen Impfkampagne. Mehr als 90 % der über 65-Jährigen und der gefährdeten Personen in unserem Land sind vollständig geimpft; fast 70 % der Gesamtbevölkerung sind geimpft. Damit gehört Belgien zu den Ländern mit der besten Impfquote in der Europäischen Union und weltweit.

Neue Phase des “Sommerplans”

Da das Ziel einer Impfquote von 70 % bei den Erwachsenen erreicht wurde, beschließt der Konzertierungsausschuss, ab dem 1. September zur nächsten Phase des “Sommerplans” überzugehen.

Konkret geht es um Folgendes:

  1. Zusammenkünfte in privaten Räumen: Es wird keine Einschränkungen mehr für den Empfang von Personen zu Hause oder in Touristenunterkünften geben.
  2. Homeoffice: Der Konzertierungsausschuss fordert die Unternehmen auf, die Arbeit im Homeoffice strukturell zu verankern.
  3. Professionelle Horeca-Tätigkeiten: Es wird keine Einschränkungen mehr in Bezug auf die Öffnungs- und Schließzeiten (auch nicht für Dienstleistungen im Haus des Verbrauchers), die Anzahl der Personen an den Tischen, den Abstand zwischen den Tischgesellschaften, die Terrassen, den Geräuschpegel und die Bedienung an der Theke geben. Auch die Verpflichtung, nur Sitzplätze zur Verfügung zu stellen, entfällt. Für Fortbewegungen innerhalb eines Horeca-Betriebs bleibt die Maskenpflicht bestehen. Diskotheken und Tanzlokale können ab dem 1. Oktober auf der Grundlage strengerer Protokolle über Luftqualität, Belüftung und maximale Kapazität im Verhältnis zur Fläche wieder öffnen. Ab dem 1. Oktober is das Tanzen in Kneipen wieder erlaubt. Die föderierten Teilgebiete können jederzeit beschließen, diese Modalitäten strenger anzuwenden.
  4. Aktivitäten in einem organisierten Rahmen: Für Aktivitäten in einem organisierten Rahmen, insbesondere solche, die von einem Club oder einer Vereinigung organisiert werden, wird es keine Einschränkungen mehr geben.
  5. Private Feiern: Die Einschränkungen in Bezug auf Büfetts und Tanzen bei privaten Feiern, insbesondere bei Hochzeitsfesten, werden aufgehoben.
  6. Kulte: Die Einschränkungen in Bezug auf zivile Eheschließungen, Bestattungen, individuelle und kollektive Ausübung nichtkonfessionellen moralischen Beistands innerhalb einer philosophischen nichtkonfessionellen Vereinigung, individuellen oder kollektiven Besuch eines Gebäudes zur Ausübung eines Kults oder eines Gebäudes zur öffentlichen Ausübung nichtkonfessionellen moralischen Beistands werden aufgehoben. Die Maskenpflicht wird beibehalten.
  7. Veranstaltungssektor und Covid Safe Ticket: Die Einschränkungen für Ereignisse mit weniger als 200 Zuschauern drinnen und weniger als 400 Zuschauern im Freien werden aufgehoben, sofern die zuständige lokale Behörde nichts anders entscheidet. Bei Ereignissen mit mehr als 200 Zuschauern drinnen und mehr als 400 Zuschauern im Freien kann ab dem 1. September das Covid Safe Ticket genutzt werden. Nur in diesem Fall werden die Verpflichtungen in Bezug auf Maske, Social Distancing und das CIRM/CERM aufgehoben. Ab dem 1. Oktober wird diese Schwelle mindestens auf Ereignissen mit 500 Zuschauern drinnen und 750 Zuschauern im Freien angehoben. Angesichts der niedrigeren Impfquote in einigen Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt hat die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt mitgeteilt, dass sie eine Reihe von Lockerungen ab dem 1. September nicht anwenden wird, insbesondere im Horeca-Sektor und in Bezug auf die Arbeit im Homeoffice.

Maskenpflicht und Einhaltung des Sicherheitsabstands

Das Tragen einer Maske und das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,5 m sind nach wie vor wichtige Mittel, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Aus diesem Grund bleibt das Tragen einer Maske in einer ganzen Reihe von Situationen Pflicht, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen, in Geschäften und Einkaufszentren, bei Fortbewegungen in Horeca-Betrieben, in Konferenzsälen, auf Handelsmessen, in Hörsälen, Kultstätten, Gerichtsgebäuden, Bibliotheken und bei Kundgebungen. An belebten Orten wie Einkaufsstraßen, Jahrmärkten und Kirmessen gilt weiterhin die Maskenpflicht, gemäß den Bestimmungen der zuständigen lokalen Behörden.

Ab dem 1. September ist das Tragen einer Maske in öffentlich zugänglichen Räumen von Unternehmen, öffentlichen Behörden oder Vereinigungen sowie im kulturellen, festlichen und sportlichen Bereich sowie im Freizeit- und Veranstaltungssektor bei Ereignissen und privaten Feiern mit weniger als 200 Personen drinnen und 400 Personen im Freien nicht mehr vorgeschrieben, sofern die zuständige lokale Behörde nichts anderes entscheidet.

Obligatorische Impfung für Gesundheitsdienstleister

In Anbetracht der entscheidenden Rolle der Gesundheitsdienstleister im Kampf gegen COVID-19 und der Notwendigkeit, den Schutz der Patienten zu maximieren, fordert der Konzertierungsausschuss, die Modalitäten für die Einführung einer obligatorischen vollständigen Impfung aller Gesundheitsdienstleister, einschließlich der Selbständigen, sowohl im ambulanten Bereich als auch in den Pflegeeinrichtungen zu prüfen. Die Gesundheitsminister werden zudem aufgefordert, die Impfquote der Gesundheitsdienstleister pro Pflegeeinrichtung so bald wie möglich zu veröffentlichen.

Zusätzliche Anstrengungen zur Erreichung einer vollständigen Impfung

Eine vollständige Impfung bleibt die wichtigste Antwort auf die epidemiologische Entwicklung.

Um die Zirkulation des Virus und die Belastung der Krankenhäuser zu verringern, muss als Zwischenschritt zur vollständigen Impfung der Bevölkerung in allen Gemeinden des Landes die Mindestquote von 70 % vollständig Geimpfter erreicht werden.

In einer Reihe von Gemeinden liegt die Impfquote noch unter diesem Wert. Dies ist in allen drei Regionen der Fall, besonders aber in der Region Brüssel-Hauptstadt.

Der Konzertierungsausschuss unterstützt daher die Absicht der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, spezifische Aktionen zu organisieren, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und die Impfung näher an den Wohn- und Arbeitsort zu bringen, insbesondere Initiativen von Haus zu Haus. Die Region Brüssel-Hauptstadt fördert auch weiterhin stark die Arbeit im Homeoffice.

Die föderierten Teilgebiete mit Gemeinden, in denen die epidemiologische Situation bzw. die Impfquote dies erfordert, erhalten die Möglichkeit, das Covid Safe Ticket auch für andere Aktivitäten als Ereignisse zu nutzen.

Vorbereitung der postföderalen Phase

Das COVID-19-Kommissariat und das Nationale Krisenzentrum sind beauftragt, einen ausführlichen Bericht darüber auszuarbeiten, wie das eventuelle Ende der föderalen Phase und die postföderale Phase zu organisieren sind. Das Mandat des COVID-19-Kommissariats wird um sechs Monate verlängert, um insbesondere das Ende der föderalen Phase zu begleiten und die Übertragung von Aufträgen zu gewährleisten.